Öffentliche Ausschreibung eines bebauten Grundstückes - ehemalige Kita im Ortsteil Frauensee
Die Stadt Bad Salzungen, als Eigentümer, verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaft:
Das erschlossene und bebaute Grundstück befindet sich in der Straße Platz der Freundschaft 8 in Frauensee und liegt in einer mittleren Wohnlage. Es ist mit einem ca. 1910 ursprünglich als Wohnhaus mit Fleischerei errichteten Gebäude bebaut, welches ca. 1988 durch einen Anbau zur Nutzung als Kinderkrippe erweitert wurde.
Laut Flächennutzungsplan befindet sich die zu veräußernde Grundstücksteilfläche in einem Gebiet mit einer Ausweisung als gemischte Baufläche. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass Bauvorhaben nach § 34 BauGB entschieden werden.
Laut eingeholtem Wertgutachten hat das Grundstück mit aufstehendem Gebäude einen Verkehrswert von 81.000,00 €. Die Kosten des Wertgutachtens betragen 3.213,00 €, so dass Mindestgebot für das Grundstück 84.213,00 € beträgt.
Das Verkehrswertgutachten kann bei Bedarf nach vorheriger Terminsvereinbarung bei der Stadtverwaltung Bad Salzungen eingesehen werden.
Die erforderliche Vermessung muss noch erfolgen, die entstehenden Kosten trägt der Erwerber.
Alle weiteren mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt ebenfalls der Erwerber.
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 14.02.2025 an die Stadtverwaltung Bad Salzungen. Der verschlossene Umschlag ist mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Platz der Freundschaft 8, Frauensee“ zu kennzeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden.
Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.