Öffentliche Ausschreibung eines unbebauten Grundstückes im Ortsteil Möhra
Die Stadt Bad Salzungen, als Eigentümer, verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaft:
36433 Bad Salzungen OT Möhra, Röhrigstraße 8 - 10
Gemarkung Möhra, Flurstücke, 174/2, 175/3 und 176/4, zusammen 701 m²
(siehe Lageplan).
Das Grundstück befindet sich in der Röhrigstraße 8-10 in Möhra. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplanes, so dass Bauvorhaben nach § 34 BauGB entschieden werden.
Der Erwerber muss das Grundstück innerhalb von 2 Jahren ab Eigentumsumschreibung bebauen. Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung behält sich die Stadt Bad Salzungen ein Rücktrittsrecht vor, welches grundbuchrechtlich gesichert wird.
Voranschlüsse für die Strom- und Wasserversorgung sind auf den Grundstücken vorhanden und ist an die zentrale Kläranlage Barchfeld-Immelborn angeschlossen. Mit Fertigstellung der Bebauung hat der Erwerber Abwasserbeiträge an den Wasser- und Abwasserverband Bad Salzungen zu zahlen.
Wegen der Nähe des Grundstückes zum Ortskern von Möhra und der dortigen Kirche, wird einer Bebauung nur unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
Es soll ein Wohnhaus mit mindestens 1 ½ Vollgeschossen errichtet werden, dessen Traufhöhe mindestens 4,50 m betragen soll. Als Dachform für das Hauptgebäude werden Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 40° vorgeschrieben. Nebengebäude sind in der Gestaltung dem Hauptgebäude anzupassen. Flachdächer in jeder Form sind ausgeschlossen. Die Dacheindeckung ist mit Ziegel- oder Betondachsteinen in den Farben rot bis rotbraun auszuführen.
Das Mindestgebot für das zu veräußernde Grundstück beträgt gemäß aktueller Bodenrichtwertkarte 23.133,00 €.
Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt der Erwerber.
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 31.03.2025 an die Stadtverwaltung Bad Salzungen. Der verschlossene Umschlag ist mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Röhrigstraße, Möhra“ zu kennzeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden.
Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.