Öffentliche Ausschreibung eines bebauten Grundstückes - "Rote Schule" im Ortsteil Tiefenort
Die Stadt Bad Salzungen, als Eigentümer, verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaft:
36469 Bad Salzungen OT Tiefenort, Schulplatz 5
Gemarkung Tiefenort, Flur 1, Flurstück 103, unvermessene Teilfläche von ca. 536 m²
(siehe Lageplan).
Das voll erschlossene und bebaute Grundstück befindet sich in der Straße Schulpatz 5 in Tiefenort und liegt in einer mittleren Wohn- und Geschäftslage. Es ist mit einem ca. 1902 ursprünglich als Schule errichteten Gebäude bebaut.
Ein Flächennutzungsplan befindet derzeit noch in Aufstellung. Die zu veräußernde Grundstücksteilfläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In den Schlossgärten“ mit folgenden Festsetzungen:
In unmittelbarer Umgebung des Grundstückes befinden sich eingetragene Denkmäler, so dass
das Grundstück unter Umgebungsschutz fällt und bei baulichen Veränderungen Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen müssen.
Laut eingeholtem Wertgutachten hat das Grundstück mit aufstehendem Gebäude einen Verkehrswert von 95.000,00 €. Die Kosten des Wertgutachtens betragen 3.451,00 €, so dass Mindestgebot für das Grundstück 98.451,00 € beträgt.
Das Verkehrswertgutachten kann bei Bedarf nach vorheriger Terminsvereinbarung bei der Stadtverwaltung Bad Salzungen eingesehen werden.
Die erforderliche Vermessung muss noch erfolgen, die entstehenden Kosten trägt der Erwerber.
Alle weiteren mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt ebenfalls der Erwerber.
Bei Interesse zum Ankauf des Grundstückes reichen Sie bitte bis zum 31.03.2025 ein Kaufpreisangebot verbunden mit einem Nutzungskonzept bei der Stadt Bad Salzungen ein. In die Entscheidung des Verkaufes des Grundstückes fließt sowohl der Angebotspreis (zu 50 %) sowie das vorgestellte Konzept (zu 50 %) ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen rote Schule, Tiefenort“ zu kennzeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden.
Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.