Auf Grund des § 80 (4) ThürKO ist die Jahresrechnung 2018 öffentlich bekanntzumachen.
Die Jahresrechnung der Stadt Bad Salzungen liegt in der Zeit
vom 12.02.2024 bis 27.02.2024
zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Entleich 8, (Fachbereich Finanzen), während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Zur Einsichtnahme liegen
· die geprüfte Jahresrechnung 2018 mit ihren Anlagen,
· der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters ...
12.02.2024