Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Vorschlagsliste der Schöffenratswahl im Zeitraum vom 24. bis 30.07.2023 zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Ratshauses, Ratsstraße 2 in Bad Salzungen zu jedermanns Einsicht ausgelegt wird.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach dem § 33-34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
17.07.2023