Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ein Service des Landes Thüringen
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr36456Barchfeld-Immelborn
Kontakt
- Telefon:
- 036961 475-0
- Fax:
- 036961 44332
- E-Mail:
- info@barchfeld-immelborn.de