Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice » Was erledige ich wo?

Vollstreckung von Steuerschulden

Leistungsbeschreibung

Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der Finanzverwaltung nicht freiwillig erfüllt, bedient sich die Finanzbehörde daher des Einsatzes hoheitlicher Machtmittel.

Vollstreckungsvoraussetzungen:

  • Es muss sich um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt handeln.
  • Die Leistung muss fällig sein.
  • Es muss grundsätzlich ein Leistungsgebot vorliegen.
  • Das Leistungsgebot muss bekannt gegeben worden sein.
  • Seit der Bekanntgabe muss eine Schonfrist von einer Woche verstrichen sein.

Vollstreckungsmaßnahmen:

Zwangsvollstreckung in

  • bewegliche Sachen und Wertpapiere,
  • Geld- und andere Forderungen und Vermögensrechte,
  • das unbewegliche Vermögen,
  • das gesamte Vermögen (Insolvenzverfahren).

Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen können in der Regel gemeinsam ergriffen werden.

Rechtsgrundlage

6. Teil der Abgabenordnung - AO  (§§ 249 bis 346 AO)

Was sollte ich noch wissen?

Vollstreckungsbehörde ist das Finanzamt, das den Verwaltungsakt erlassen hat.

Ein Service des Landes Thüringen

Finanzamt Südthüringen

Öffnungszeiten

Während unserer Telefonzeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall. Eine persönliche Vorsprache im Finanzamt, ohne vorherige Terminvereinbarung, ist leider nicht möglich. 0361 57 3619-900 Telefonzeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr *  Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr   *Es sind ausschließlich die Telefonauskunft, die Finanzkassen und die Vollstreckungsstellen erreichbar. Ansprechpartner
Anschrift
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527Suhl

Kontakt

Telefon:
0361 573619-900
Fax:
0361 573619-512
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen