- Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
- Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
- Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
- Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
- Antrag gemäß § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und/oder § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Antrag gemäß § 28 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zur Beschäftigung von schwangeren oder stillenden Frauen zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
- Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
- Antrag zum Einrichten, Bearbeiten oder Deaktivieren eines Benutzerverwalters - (Thüringen)
- Antrag zur Anerkennung von Berufsqualifikationen für Lehrämter, die im Ausland erworben wurden - (Thüringen)
- Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaues
- Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre in Thüringen - Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (Anlage 1)
- Anzeige der Absicht, den von der/dem Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben (§ 1833 Abs. 2 BGB)
- Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO
- Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
- Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
- Anzeige des Betriebes nichtionisierender Strahlungsquellen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatzzwecke - (Thüringen)
- Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes nach § 20 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV)
- Anzeige einer beabsichtigten Raumdesinfektion gemäß GefStoffV
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung... - (Thüringen)