- Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetz
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 GüKG) / zusätzlicher beglaubigter Abschriften der Gemeinschaftslizenz
- Antrag auf Festsetzung bzw./und Auszahlung von Vergütung und/oder Aufwendungsersatz nach §§ 1875 ff. BGB und ggf. Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nach § 4 Abs. 1 BetrInASG für ehrenamtliche Betreuung
- Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gemäß §§ 4 und 9 Thüringer Berufsqualifikati-onsfeststellungsgesetz - ThürBQFG
- Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags - (Thüringen)
- Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung - (Land Thüringen)
- Antrag auf Genehmigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Antrag auf Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen nach § 1829 Abs. 1 BGB
- Antrag auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
- Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach § 72 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) - Blindenhilfe
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
- Antrag auf Gewährung von Versorgung für Eltern nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG)