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Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Leistungsbeschreibung

Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
  • Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
  • Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
  • Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
  • sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.

Ein Service des Landes Thüringen

Gemeinde Barchfeld-Immelborn

Öffnungszeiten

Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr 
Anschrift
Nürnberger Straße 63
36456Barchfeld-Immelborn

Kontakt

Telefon:
036961 475-0
Fax:
036961 44332
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen