Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie die Veranstaltung der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.
In folgenden Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis:
- die erforderliche schriftliche Anzeige wurde nicht fristgemäß spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erstattet,
- es handelt sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder
- die Veranstaltung findet in nicht dafür bestimmten Anlagen statt und es sollen mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltungsanzeige bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde nicht notwendige Anzeigen und Genehmigungen bei anderen Behörden ersetzt.
Zuständige Stelle
Die Veranstaltungsanzeige muss bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erfolgen, auf deren Gemeindegebiet Ihre Veranstaltung stattfinden soll. Gegebenenfalls liegt die Zuständigkeit auch bei einer Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise einer erfüllenden Gemeinde. Bitte erfragen Sie dies bei der örtlich zuständigen Gemeinde.
Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung durchführen möchten, wenden Sie sich bitte nach der Anzeige bei der Gemeinde zusätzlich an das zuständige Landratsamt, um dort die erforderliche Genehmigung zu beantragen. Ein gesonderter Genehmigungsantrag ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie die motorsportliche Veranstaltung auf dem Gebiet einer kreisfreien Stadt durchführen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der erwarteten Teilnehmer*innen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die öffentliche Veranstaltung muss spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigt werden. Bitte informieren Sie sich, ob die zuständige Gemeinde in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung oder kommunalen Satzung gegebenenfalls Sonderregelungen festgelegt hat.
Rechtsbehelf
Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Anträge / Formulare
Formular: ja
Onlineverfahren: möglich
Schriftform erforderlich: ja
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die für den Veranstaltungsort zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde.
Bei motorsportlichen Veranstaltungen müssen Sie zusätzlich auch einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Landratsamt stellen.
Ein Service des Landes Thüringen
Landratsamt Wartburgkreis Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Kontakt
- Telefon:
- 03695 61-5901
- Fax:
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- E-Mail:
- ordnung@wartburgkreis.de
- Thea:
- einheitliche.stelle@wartburgkreis.de