Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios
Leistungsbeschreibung
Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Ein Service des Landes Thüringen
Landratsamt Wartburgkreis Amt für Sicherheit und Ordnung
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: und nach Vereinbarung
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen
Kontakt
- Telefon:
- 03695 61-5901
- Fax:
- 03695 61-5999
- E-Mail:
- ordnung@wartburgkreis.de
- Web:
- https://www.wartburgkreis.de