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Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios

Leistungsbeschreibung

Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: und nach Vereinbarung

Anschrift
Postanschrift Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 61-5901
Fax:
03695 61-5999
Web:
https://www.wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen