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Gewerbe- und Privatobjekte: Vermittlung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon:
03695 61-5901
Fax:
03695 61-5999
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen