Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)
Leistungsbeschreibung
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Verfahrensablauf
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Bearbeitungsdauer
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Rechtsbehelf
Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt .
Anträge / Formulare
Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Was sollte ich noch wissen?
An die Straßenverkehrsbehörden
- der Landkreise und kreisfreien Städte,
- der großen kreisangehörigen Städte Alt enburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen ,
- der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Ein Service des Landes Thüringen
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr36456Barchfeld-Immelborn
Kontakt
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