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Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.

Verfahrensablauf

Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

Bearbeitungsdauer

Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

Rechtsbehelf

Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt .

Anträge / Formulare

Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

Was sollte ich noch wissen?

An die Straßenverkehrsbehörden

  • der Landkreise und kreisfreien Städte,
  • der großen kreisangehörigen Städte Alt enburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen ,
  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Ein Service des Landes Thüringen

Gemeinde Barchfeld-Immelborn

Öffnungszeiten

Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr 
Anschrift
Nürnberger Straße 63
36456Barchfeld-Immelborn

Kontakt

Telefon:
036961 475-0
Fax:
036961 44332
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen