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Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.

Verfahrensablauf

Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

Bearbeitungsdauer

Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.

Rechtsbehelf

Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt .

Anträge / Formulare

Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

Was sollte ich noch wissen?

An die Straßenverkehrsbehörden

  • der Landkreise und kreisfreien Städte,
  • der großen kreisangehörigen Städte Alt enburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen ,
  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Kfz-Zulassung sowie das Fahrerlaubniswesen haben abweichende Sprechzeiten. Diese finden sie auf der Seite des Wartburgkreises und entsprechende Auswahl im Menü.Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 61-6101
Fax:
03695 61-6199
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen