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Wahl der kommunalen Volksvertretung

Leistungsbeschreibung

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Ein Service des Landes Thüringen

FD Rathausdienste und Recht

Anschrift
Stadtverwaltung Bad Salzungen
FB Rathausdienste und Recht
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 671-301
Fax:
03695 671-8300
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen