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Jagdangelegenheiten - Allgemeine Auskunft erhalten

Leistungsbeschreibung

Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artreichen Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage sichern und pflegen.

Gemeinsam mit der Obersten Veterinärbehörde gilt außerdem dem Schutz vor Wildseuchen besondere Aufmerksamkeit. So werden auf Anforderung der Veterinärbehörden u. a. Blutproben vom Schwarzwild zur Untersuchung auf Schweinepest und Brucellose gewonnen. Auch zur Kontrolle des Status "Tollwutfreie Region" werden regelmäßig Füchse zur Untersuchung eingeschickt.

Durch die Bundeswildschutzverordnung unterliegen einige Wildarten einem besonderen Schutz. Auch hierfür ist im Freistaat Thüringen die Oberste Jagdbehörde zuständig.

ZV mit Stadt EA (A 31) ( Wartburgkreis )

Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung die Aufgaben der unteren Jagdbehörde auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr.

Von dieser Aufgabenübertragung auf das Landratsamt Wartburgkreis ausgenommen sind:

  • die Erteilung, Verlängerung, Ungültigerklärung und der Einzug von Jagdscheinen (§§ 15, 16, 17, 18 Bundesjagdgesetz) und
  • die Ausübung der Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften (§ 11 Thüringer Jagdgesetz).

Was sollte ich noch wissen?

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nimmt als Oberste Jagdbehörde  im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss auf die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Ein Service des Landes Thüringen

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