Jagdangelegenheiten - Allgemeine Auskunft erhalten
Leistungsbeschreibung
Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artreichen Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage sichern und pflegen.
Gemeinsam mit der Obersten Veterinärbehörde gilt außerdem dem Schutz vor Wildseuchen besondere Aufmerksamkeit. So werden auf Anforderung der Veterinärbehörden u. a. Blutproben vom Schwarzwild zur Untersuchung auf Schweinepest und Brucellose gewonnen. Auch zur Kontrolle des Status "Tollwutfreie Region" werden regelmäßig Füchse zur Untersuchung eingeschickt.
Durch die Bundeswildschutzverordnung unterliegen einige Wildarten einem besonderen Schutz. Auch hierfür ist im Freistaat Thüringen die Oberste Jagdbehörde zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nimmt als Oberste Jagdbehörde im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss auf die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
ZV mit Stadt EA (A 31) ( Wartburgkreis )
Das Landratsamt Wartburgkreis nimmt durch Zweckvereinbarung die Aufgaben der unteren Jagdbehörde auch für die kreisfreie Stadt Eisenach wahr. Von dieser Aufgabenübertragung auf das Landratsamt Wartburgkreis ausgenommen sind:
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Jagd bzw. Jagdmöglichkeiten in Thüringen finden Sie unter folgenden Seiten:
Ein Service des Landes Thüringen
Fachbereich Finanzen
Fachbereich Finanzen
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