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Vollstreckung von Steuerschulden

Leistungsbeschreibung

Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der Finanzverwaltung nicht freiwillig erfüllt, bedient sich die Finanzbehörde daher des Einsatzes hoheitlicher Machtmittel.

Vollstreckungsvoraussetzungen:

  • Es muss sich um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt handeln.
  • Die Leistung muss fällig sein.
  • Es muss grundsätzlich ein Leistungsgebot vorliegen.
  • Das Leistungsgebot muss bekannt gegeben worden sein.
  • Seit der Bekanntgabe muss eine Schonfrist von einer Woche verstrichen sein.

Vollstreckungsmaßnahmen:

Zwangsvollstreckung in

  • bewegliche Sachen und Wertpapiere,
  • Geld- und andere Forderungen und Vermögensrechte,
  • das unbewegliche Vermögen,
  • das gesamte Vermögen (Insolvenzverfahren).

Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen können in der Regel gemeinsam ergriffen werden.

Rechtsgrundlage

6. Teil der Abgabenordnung - AO  (§§ 249 bis 346 AO)

Was sollte ich noch wissen?

Vollstreckungsbehörde ist das Finanzamt, das den Verwaltungsakt erlassen hat.

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