Gewerbe ummelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:
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bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt.
Ein Service des Landes Thüringen
FD Bürgerbüro
Anschrift
Postanschrift Stadtverwaltung Bad Salzungen - Bürgerbüro der Stadt Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen
Ratsstraße 2
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Kontakt
- Telefon:
- 03695 671-910
- Fax:
- 03695 671-8500