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Spielhallen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

Was sollte ich noch wissen?

An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 61-5901
Fax:
03695 61-5999
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen