Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ein Service des Landes Thüringen
FD Bürgerbüro
Anschrift
Postanschrift Stadtverwaltung Bad Salzungen - Bürgerbüro der Stadt Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen
Ratsstraße 2
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Kontakt
- Telefon:
- 03695 671-910
- Fax:
- 03695 671-8500