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Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
 

An wen muss ich mich wenden?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Ein Service des Landes Thüringen

FD Bürgerbüro

Anschrift
Postanschrift Stadtverwaltung Bad Salzungen - Bürgerbüro der Stadt Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 671-910
Fax:
03695 671-8500
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen