Sperrzeit - Spielhallen
Leistungsbeschreibung
In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
Ein Service des Landes Thüringen
Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen
36433Bad Salzungen
Kontakt
- Telefon:
- 03695 61-5901
- Fax:
- 03695 61-5999
- E-Mail:
- ordnung@wartburgkreis.de
- Thea:
- einheitliche.stelle@wartburgkreis.de