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Reisepass beantragen

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Ein- und Ausreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, sodass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.

Hinweise:

  • Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
  • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
  • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.
  • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

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Vorläufiger Reisepass: In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

Mehrere Reisepässe: Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise, wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).

Verfahrensablauf

  • Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
  • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
  • Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Passbehörde, in der Regel das Bürgeramt, in der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind:

  • Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Sie beziehungsweise Ihren gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt, in der Regel allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
  • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
  • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

  • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
  • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • ein aktuell es Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild)
    • Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
  • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass (wenn Sie einen besitzen, auch wenn dieser ungültig ist)
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls  die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls  weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden. Bitte achten Sie vor jeder Auslandsreise rechtzeitig darauf, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. In manchen Ländern muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens drei Monate lang gültig sein.

Was sollte ich noch wissen?

  • an die Passbehörde (Bürgeramt) der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
  • an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.
  • Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

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