Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ein Service des Landes Thüringen
Gemeinde Barchfeld-Immelborn
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr36456Barchfeld-Immelborn
Kontakt
- Telefon:
- 036961 475-0
- Fax:
- 036961 44332
- E-Mail:
- info@barchfeld-immelborn.de