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Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

Leistungsbeschreibung

Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

  • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
  • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
  • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon:
03695 61-6500
Fax:
03695 61-6599
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen