Kindertagesbetreuung
Leistungsbeschreibung
Formen der Kindertagesbetreuung sind
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Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen)
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Kindertagespflege (für Kinder bis zum vollendeten dritten, vorrangig bis zum zweiten Lebensjahr)
Was sollte ich noch wissen?
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Kontaktadressen von Kindertagespflegestellen erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.
Ein Service des Landes Thüringen
Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr36460Krayenberggemeinde
Kontakt
- Telefon:
- 036963 2370
- Fax:
- 036963 23777
- E-Mail:
- info@krayenberggemeinde.de
- Thea:
- info@krayenberggemeinde.de