Sportförderung
Leistungsbeschreibung
In Thüringen wird Sport in verschiedenster Weise gefördert.
Rechtsgrundlage
Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)
Was sollte ich noch wissen?
Die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen erhalten die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.
Für die Belange des Behinderten und Rehabilitationssports in Thüringen ist der Thüringer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband e.V. zuständig.
Für die Belange des Gehörlosensports in Thüringen ist der Gehörlosen-Sportverband Thüringen zuständig.
Ein Service des Landes Thüringen
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
99096Erfurt
99107Erfurt
Kontakt
- Telefon:
- +49 361 57341-1100
- Fax:
- +49 361 573411690
- E-Mail:
- poststelle@tmbjs.thueringen.de