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Schaustellung von Personen - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis
• Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
• Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
• Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
• bestimmter räumlicher Verhältnisse

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: und nach Vereinbarung

Anschrift
Postanschrift Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 61-5901
Fax:
03695 61-5999
Web:
https://www.wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen