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Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
  • Familienforschung

Verfahrensablauf

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt oder dem Stadtarchiv in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehegatte
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
  • Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, gelten als Archivgut und sind für Jedermann zugänglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, stellt das Stadtarchiv zur Verfügung. 

Ein Service des Landes Thüringen

FD Standesamt

Anschrift
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Fachbereich Bürgerdienstleistungen
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen
Anschrift
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Fachbereich Zentrale Aufgaben
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 671-531
Fax:
03695 671-8530
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen