Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
- Familienforschung
Verfahrensablauf
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt oder dem Stadtarchiv in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehegatte
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)
- Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, gelten als Archivgut und sind für Jedermann zugänglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.
Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, stellt das Stadtarchiv zur Verfügung.
Ein Service des Landes Thüringen
FD Standesamt
Fachbereich Bürgerdienstleistungen
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen
Fachbereich Zentrale Aufgaben
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen
Kontakt
- Telefon:
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