Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Voraussetzungen
Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.
Bearbeitungsdauer
Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Ein Service des Landes Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
99423Weimar
Kontakt
- Telefon:
- 0361 57332-1403
- Fax:
- 0361 57332-1462
- E-Mail:
- guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de