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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten

Leistungsbeschreibung

Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Voraussetzungen

Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.

Bearbeitungsdauer

Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Ein Service des Landes Thüringen

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Anschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423Weimar

Kontakt

Telefon:
0361 57332-1403
Fax:
0361 57332-1462
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen