Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.
Voraussetzungen
Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entsteht eine Gebühr zwischen 40,00 bis 1300,00 EUR nach Maßgabe des Anhangs zu Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt in Verbindung mit dem Anhang zu Gebührennummer 263.1 GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.
Bearbeitungsdauer
Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.
Anträge / Formulare
Ein Service des Landes Thüringen
Landratsamt Wartburgkreis Straßenverkehrsamt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Die Kfz-Zulassung sowie das Fahrerlaubniswesen haben abweichende Sprechzeiten. Diese finden sie auf der Seite des Wartburgkreises und entsprechende Auswahl im Menü.
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen
Kontakt
- Telefon:
- 03695 61-6101
- Fax:
- 03695 61-6199
- E-Mail:
- strassenverkehr@wartburgkreis.de
- Web:
- https://www.wartburgkreis.de