Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Verweigerung der Zugangseröffnung der Stadtverwaltung Bad Salzungen
für elektronische Nachrichten (gemäß § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz).
Der elektronische Zugang zur Stadtverwaltung Bad Salzungen insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThVwVfG), wird hiermit ausdrücklich zur Zeit nicht eröffnet.
Es ist deshalb nicht möglich, Anträge, Widersprüche und rechtsrelevante Schriftsätze per E-Mail bei der Stadtverwaltung Bad Salzungen einzureichen.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen.
Alle anderen bekannten Mail-Adressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Verwaltung stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 3 ThVwVfG kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.