Öffentliche Ausschreibung zweier Grundstücke im Ortsteil Oberrohn
Die Stadt Bad Salzungen, als Eigentümer, verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaften:
36469 Bad Salzungen OT Oberrohn, Oberrohner Hauptstraße 16 (blau)
und
36469 Bad Salzungen OT Oberrohn, Oberrohner Hauptstraße 18 (gelb)
(siehe Lageplan).
Die Grundstücke befinden sich in der Dorfmitte direkt an der Oberrohner Hauptstraße und sind voll erschlossen.
Das Grundstück Oberrohner Hauptstraße 16 hat eine Größe von 2.439 m² und ist mit einem stark baufälligen Gebäude bebaut. Das ebenfalls mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück Oberrohner Haptstraße 18 hat eine Größe von 836 m².
Beide Gebäude sind seit Jahren unbewohnt / ungenutzt.
Für beide Grundstücke existiert kein Flächennutzungsplan und auch kein Bebauungsplan, so dass Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) entschieden werden.
Die Grundstücke können gemeinsam oder getrennt erworben werden.
Für anstehende Investitionen besteht die Möglichkeit Fördermittel im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Revitalisierung zu beantragen. Zu den Fördermöglichkeiten können weitere Informationen erteilt werden.
Der zukünftige Eigentümer der Grundstücke soll die Grundstücke neu beleben lassen und einer Nutzung bis zum 31.12.2026 zuführen.
Das Mindestgebot für das Grundstück Oberrohner Hauptstraße 16 beträgt gemäß aktueller Bodenrichtwertkarte 68.292,00 €.
Das Mindestgebot für das Grundstück Oberrohner Hauptstraße 18 beträgt gemäß aktueller Bodenrichtwertkarte 23.408,00 €.
Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt der Erwerber.
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 31.12.2024 an die Stadtverwaltung Bad Salzungen. Der verschlossene Umschlag mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Oberrohner Hauptstraße 16 und/oder 18“ zu kennzeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Sachgebiet Grundstücksverkehr
Frau Göhring (03695 / 671-331)
Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen
E-Mail: grundstuecke@badsalzungen.de
Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden. Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.