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Ratschläge im Sterbefall

Ein naher Angehöriger ist verstorben – was ist zu tun?

Tritt der Todesfall in der Wohnung ein:

  • Benachrichtigung eines Arztes, der den Totenschein ausstellt
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens, zunächst mit der Überführung des Verstorbenen zum Friedhof (innerhalb von 48 Stunden)
  • War der Verstorbene Mitglied einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft, Benachrichtigung des jeweiligen Pfarrers, Pastors oder Gemeindevorstehers.
  • Im Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung kümmert sich die jeweilige Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheins und die Sterbefallanzeige beim Standesamt.
Aufgaben der Bestattungsunternehmen

Das Bestattungsunternehmen erledigt im Auftrag der Hinterbliebenen die erforderlichen Formalitäten und viele andere wichtige Angelegenheiten:

  • Einbettung und Überführungen der Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige und Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Terminierung der Trauerfeier
  • Bestellung eines Trauerredners bzw. Mitteilung an den Pfarrer der entsprechenden Kirche oder Glaubensgemeinschaft
  • Bestellung des Blumenschmuckes
  • Entwurf und Gestaltung von Zeitungsanzeigen, Fertigung von Trauerdrucksachen
  • Beantragung von Sterbegeldern bei Versicherungen
  • Beantragung der Hinterbliebenenrente
Erforderliche Unterlagen
  • Familienbuch oder Heiratsurkunde; bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
  • Belege über alle Renten, Firmenrenten, ggf. Renten des Ehepartners
  • Versicherungspolicen von allen Versicherungen, auch Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall-,
  • Krankenzusatzversicherungen u.a.
  • Graburkunde (falls vorhanden)
  • Belege über Mitgliedschaft in Organisationen, Vereinen, Abonnements usw.
Grabstätte und Beisetzung

Jede Beisetzung bzw. Bestattung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

Die Auswahl einer neuen Grabstätte erfolgt nach ausreichender Beratung gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung.

Ist eine Grabstätte vorhanden, muss eine Graburkunde vorgelegt werden.


Sterbe- und/oder Trauerbegleitung

© Stadtverwaltung E-Mail

Herr Stefan Kister
Fachbereich Bürgerdienstleistungen
Fachdienstleitung Friedhofsverwaltung
An den Eichäckern 20
36433 Bad Salzungen
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen