Datenschutzerklärung im Rahmen der Besteuerungsverfahren
S t a d t B a d S a l z u n g e n
Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Besteuerungsverfahren
(Informationspflicht nach Art. 13 bzw. Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung)
Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen der DSGVO ergeben.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich:
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Der Bürgermeister
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Fachbereich Finanzen
Fachdienst Stadtkasse und Steuern
Kontakt:
Telefon: 03695 / 671424; 671425
E-Mail: steuern@badsalzungen.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte(r)
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Kontakt:
Telefon: 03695/671-0
E-Mail: datenschutz@badsalzungen.de
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Um unsere Aufgaben zu erfüllen, die Steuern und Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften (Abgabenordnung und Steuergesetze) festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 Abgabenordnung).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die, zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten, personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c, § 31 Abs. 3 der Abgabenordnung).
Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Die Daten werden bei der Grund- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.
Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grundsteuermessbescheide, der Gewerbesteuermessbescheide und/oder der Zerlegungsbescheide, sowie weitere erforderliche Daten werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren berücksichtigen.
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Im Sachgebiet Steuern werden Daten für folgende Bereiche erhoben:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Spielapparatesteuer.
Wir verarbeiten insbesondere persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachnamen, Firmennamen, Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnungen, Adressen, Email-Adressen und Telefonnummern.
Des Weiteren verarbeiten wir die, für die Festsetzung und Erhebung der Steuern, erforderlichen Informationen, z. B.:
- Grundlagendaten der Finanzämter zur Grund- und Gewerbesteuer
- Angaben in Erklärungsvordrucken bzw. in An- und Abmeldungen für die einzelnen Steuerarten
- Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen
- Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe
5. Art der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden in den Besteuerungsverfahren gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Steuern zu Grunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards werden dem aktuellen Stand der Technik angepasst.
6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten
Bezüglich der Festsetzung und Erhebung der Gemeindesteuern müssen wir personenbezogene Daten solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 Abgabenordnung). Wir dürfen betreffende Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88 Abgabenordnung).
7. Rechte Betroffener
Sie haben nach der Datenschutzgrundversordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Die nachfolgenden Rechte bestehen nur nach den jeweiligengesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
- Recht der Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre, von uns verarbeiteten, personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren, (z. B. Grund- und Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht), gemacht werden. - Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht mehr zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen. - Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten, von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben, noch benötigt werden. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung, der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Der Einschränkung steht nichts entgegen, soweit an der Verarbeitung kein wichtiges öffentliches Interesse besteht. - Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung, der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet. - Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). Kommunale Steuerämter werden grundsätzlich von den Landesdatenschutzaufsichtsbehörden datenschutzrechtlich beaufsichtigt. Dies ist in Thüringen:
Landesbeauftragte(r) für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
Telefon: 0361/57 311 2900
Fax: 0361/67 311 2904
E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de
Datenschutzaufsichtsbehörde ist für Grund- und Gewerbesteuer abweichend, die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI):
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: 0228/997799-0
Fax: 0228/997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi-bund.de
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung benötigen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.