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Corona

Quarantäne für Reiserückkehrer und Corona-Kontaktpersonen

Update: Die Quarantäne-Auflagen wurden bis zum 25. Mai 2020 verlängert. Änderungen und Details entnehmen Sie bitte den Verfügungen im Anhang.


Am 26. März 2020 ist eine neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes Wartburgkreis für den Wartburgkreis und die Stadt Eisenach in Kraft getreten: Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Personen mit Kontakt zu Corona-Infizierten müssen sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Die Regelung gilt bis einschließlich 19. April 2020.

  1. Quarantäne bedeutet in diesem Fall, dass sich die betroffenen Personen für 14 Tage ausschließlich in ihrer Wohnung aufhalten müssen. Der Aufenthalt in Bereichen auf dem eigenen Grundstück, welche ausschließlich selbst genutzt werden, ist möglich. Die Quarantäne kann vom Gesundheitsamt Wartburgkreis verlängert und weitere Maßnahmen angeordnet werden.
  2.  Der persönliche Kontakt mit Dritten ist untersagt. Ausgenommen sind nur notwendige Kontakte mit Personen aus demselben Haushalt sowie notwendige Kontakte zu medizinischem oder Pflegepersonal.
  3. Bei Krankheitssymptomen wie trockenem Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemproblemen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen muss der Hausarzt informiert werden oder der kassenärztliche Notdienst unter 116 117.
  4. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Quarantäne für Reiserückkehrer

Wer von einer Reise aus einem Corona-Risikogebiet oder einem stark betroffenen Gebiet zurückkehrt, muss sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Risiko-Gebiete werden vom Robert Koch-Institut bekannt gegeben unter www.rki.de. Die Personen müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt folgende Informationen melden:

  • Reisezeitraum
  • Reise- und Aufenthaltsorte mit Adressen
  • Kontakte mit Dritten, sowie deren Umstände und Kontaktdaten
    (Name, Adresse, Telefon, Email)

Quarantäne von Kontaktpersonen

Wer mit einem positiv auf Corona Getesteten Kontakt hatte, muss sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt ist über Ort, Zeitraum und Zeitpunkt sowie die Umstände des Kontakts zu informieren.

Kontakt zum Gesundheitsamt Wartburgkreis

Telefon: 03695 616161
Fax: 03695 617499
Email: corona@wartburgkreis.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Allgemeinverfügung Quarantäne für Reiserückkehrer und Kontaktpersonen 25. März 2020

Symbol Beschreibung Größe
Zweite Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 / 02.05.2020
0.8 MB
Dritte Thüringer SARS-CoV-2- Eindämmungsmaßnahmenverordnung 23.04.2020
0.4 MB
26.03.2020

© Andrea Dominik E-Mail

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Thüringen