Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Unterrohn der Gemeinde Bad Salzungen auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 53018223) fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung Unterrohn
Flurstücke 80/3, 153/1, 177, 178/2, 178/3, 178/4, 178/5, 179/2, 179/3, 188, 193, 194/2, 490, 608 und 632
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
vom 24. März 2025 bis 23. April 2025
in der Zeit
von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha eingesehen werden.
Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung
wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Widerspruch eingelegt werden.
Gotha, den 07.03.2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein, Referatsbereichsleiterin
www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Öffentliche Bekanntmachung.pdf |
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