Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 Sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ der Stadt Bad Salzungen
[Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 mit Beschluss-Nr. BV/0031/2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 Sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ der Stadt Bad Salzungen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25.03.2024 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Entwurf zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 Sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ der Stadt Bad Salzungen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 25.03.2024) sowie die vorliegende Schallimmissionsprognose und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom Montag, den 27.05.2024
bis einschließlich
Freitag, den 28.06.2024
im Internet unter www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch an stadtentwicklung@badsalzungen.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a.
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
4. dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 80 sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 25.03.2024) sowie die vorliegende Schallimmissionsprognose] in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Foyer, 36433 Bad Salzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt:
Montag und Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und13:00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die DIN 4109-1:2018 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Markt 11, 2. OG, Zimmer 3, 36433 Bad Salzungen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Die Lage des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 Sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Bad Salzungen. Nördlich des Geltungsbereiches befindet sich die Bahnstrecke von Eisenach nach Meiningen und die Straße „Flößrasen“. Zwischen der Bahnstrecke und der Straße „Flößrasen“, direkt an das Plangebiet angrenzend, befindet sich zum Teil die bebaute Ortslage und zum Teil eine Kleingartenanlage (Werragrund e.V.). Im Osten grenzt das „Autohaus Fallenstein“ an das Plangebiet. Im Süden wird das Plangebiet von der „August-Bebel-Straße“, im Westen von der bebauten Ortslage und der „Büßergasse“ begrenzt. Im Plangebiet selbst befindet sich die Kapelle St. Wendel.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss werden der 1. und 2. Geltungsbereich zu einem Geltungsbereich vereinigt. Damit geht einher, dass die „Büßergasse“ Nr. 5 nunmehr Bestandteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist.
Bad Salzungen, den 17.05.2024 -Siegel-
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Öffentlichkeitsbeteiligung BV00312024 - Bekanntmachungstext.pdf |
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