Bekanntmachung über die 2. Veröffentlichung im Internet des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 68 „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 12.03.2025 mit Beschluss-Nr. BV/0015/2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 27.01.2025 gebilligt und zur 2. Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Der Entwurf zur 2. Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 27.01.2025), die vorliegende Schallimmissionsprognose sowie eine ergänzende Stellungnahme und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 31.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025
im Internet unter https://www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch an stadtentwicklung@badsalzungen.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
- dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 27.01.2025), der vorliegenden Schallimmissionsprognose sowie der ergänzenden Stellungnahme] in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Foyer, 36433 Bad Salzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 68 Wohngebiet „Am Unzbach“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Er umfasst in der Gemarkung Bad Salzungen, Flur 0 die Flurstücke 1554/20 (teilweise; Straße), 1565/2 (teilweise; Gewässer), 2508 (teilweise; Straße), 2509 (teilweise; Straße), 2514, 2536, 2537, 2538 und 2539.
Das Plangebiet liegt in der Kernstadt Bad Salzungen. Der Geltungsbereich wird im Norden von der „Lunaparkstraße“, im Osten sowie Süden vom „Zellerodaer Weg“ und im Westen von der „Keplerstraße“ begrenzt. Im Osten und Süden verläuft parallel zum „Zellerodaer Weg“ der „Unzbach“ (Gewässer).
Bad Salzungen, den 05.03.2025 -Siegel-
Klaus Bohl
Bürgermeister