Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80
Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel" der Stadt Bad Salzungen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 19.04.2023 mit Beschluss-Nr. BV/0157/2022 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 80 sonstiges Sondergebiet Hospiz-Zentrum „Hospiz St. Wendel", als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Das Areal ist derzeit teilweise durch den rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Bad Salzungen Nr. 2 „St. Wendel" beplant, der mit Rechtskraft des neuen Planes vollständig ersetzt wird.
Der 1. Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Bad Salzungen, Flur 0 die Flurstücke 985, 986/2, 989/6, 989/7 und 1109. Der 2. Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Bad Salzungen, Flur 0 das Flurstück 989/4. Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Bad Salzungen. Nördlich der Geltungsbereiche befindet sich die Bahnstrecke von Eisenach nach Meiningen und die Straße „Flößrasen". Zwischen der Bahnstrecke und der Straße „Flößrasen", direkt an das Plangebiet angrenzend, befindet sich zum Teil die bebaute Ortslage und zum Teil eine Kleingartenanlage der Kleingartensparte „Werragrund e. V. lm Osten grenzet die bebaute Ortslage an. lm Süden wird das Plangebiet von der „August-Bebel-Straße", im Westen von der bebauten Ortslage und der „Büßergasse" begrenzt. lm Plangebiet selbst befindet sich die Kapelle St. Wendel. Die Lage des 1. und 2. Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist der Anlage zu entnehmen.
Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind:
Die Stadt Bad Salzungen beabsichtigt auf Antrag eines Investors, im Bereich der „August-Bebel-Straße" und „Büßergasse" auf dem Gelände der Kapelle St. Wendel sowie angrenzenden Grundstücken, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Plangebiet liegt bisher zum Teil in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und zum Teil innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 „August-Bebel-Straße", wo die baurechtliche Bewertung nach § 30 Abs. 1 BauGB erfolgt.
Aus diesem Grunde ergeben sich unterschiedliche Maßstäbe in der bau- und planungsrechtlichen Bewertung für das Vorhaben.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die Umsetzung des „Hospiz St. Wendel" planungsrechtlich eindeutig geregelt und eine Integration in das Ortsbild, insbesondere unter Berücksichtigung der Kapelle St. Wendel, erfolgen. Mit Umsetzung des Bebauungsplanes soll, für das gesamte Vorhaben, zukünftig Baurecht nach § 30 Abs. 2 BauGB bestehen.
Im 1. Geltungsbereich ist die Umsetzung des Hospizes mit einem parkähnlichen Außenbereich als Trennung zwischen dem Neubau und der Kapelle St. Wendel sowie die dafür notwendigen Erschließungsanlagen geplant. Die Erschließung kann sowohl von der „August-Bebel-Straße" sowie der „Büßergasse" erfolgen. lm 2. Geltungsbereich sind ausschließlich Stellplätze vorgesehen.
Für die Stadt Bad Salzungen liegt ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor. Der anvisierte Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Aufgrund des gewählten Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren), kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstiges Sondergebietes Hospiz-Zentrum zur Umsetzung eines Tages- bzw. Nachthospiz als teilstationäres und als stationäres Hospiz. Geplant sind sechs Plätze für das Tages- bzw. Nachthospiz als teilstationäres Angebot und zwölf Plätze für das stationäre Hospiz. Im Zusammenhang mit dem stationären Hospiz werden zusätzlich zwei Gästezimmer angeboten.
Bisher begleitet das „Hospiz-Zentrum Bad Salzungen und Rhön", welches auch der Initiator der geplanten Einrichtung sein wird, ausschließlich ambulant schwerkranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene und deren An- und Zugehörige und führt parallel palliative Beratung durch. Dies erfolgt durch hauptberufliche Mitarbeiter sowie durch eine große Zahl an ehrenamtlich Tätigen.
Bauherrin und Betreiberin wird die zu gründende Hospiz St. Wendel gGmbH, eine 100% Tochter des Sozialwerk dfb Landesverband Thüringen e.V.
Zukünftig möchte das „Hospiz-Zentrum Bad Salzungen und Rhön" nicht mehr nur ambulant, sondern auch teil- und vollstationär Hospizarbeit leisten. Das ein teil- und vollstationäres Hospiz, eine notwendige Ergänzung zur ambulanten Begleitung, zukünftig wichtig ist, hat sich bei den Sorgen, welche uns bei der ambulanten Hospizarbeit begegnen herauskristallisiert. So sind die Kranken und Sterbenden oft in großer Not, die An- und Zugehörigen sind immer wieder am Rande der Überlastung. Auch Einsamkeit und soziale Isolation spielen eine große Rolle.
Da sind existenzielle, physische, soziale und seelische Probleme, die wir in ihrer Gesamtheit wahrnehmen und gemeinsam individuelle Lösungen für die betroffenen anbieten wollen.
Mit einem Tages- bzw. Nachthospiz soll die Lücke zwischen der häuslichen Pflege, dem Krankenhaus und dem stationären Hospiz geschlossen werden. Gleichzeitig entsteht mit dem geplanten Neubau das erste Tageshospiz in Thüringen bzw. das erste Nachthospiz für Erwachsene in der Bundesrepublik.
Wenn aus den verschiedensten Gründen alle Angebote nicht mehr ausreichend sind, ist für einige Schwerkranke und Sterbende der Einzug in ein stationäres Hospiz angezeigt. Jedoch ist für viele Menschen in Bad Salzungen und Umgebung die Entfernung zum nächsten Hospiz von bis zu 60 km zu weit und mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar. Bedingt durch den demografischen Wandel, die Abwanderung junger Leute und der Veränderung der Familienstrukturen kann die häusliche Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Die Wartezeiten für eine Aufnahme in die beiden nächstgelegenen Hospize (Eisenach oder Meiningen) betragen zudem nicht selten 2-6 Wochen.
Dadurch kommt es oft zu unnötigen Krankenhausaufenthalten und zusätzlichen Belastungen für die Betroffenen sowie zu Überforderung der An- und Zugehörigen. Gerade die letzte kostbare Lebenszeit braucht einen Ort des Wohlfühlens, der Geborgenheit und des Umsorgt seins.
Anfragen für stationäre Hospizplätze erreichen den ambulanten Hospizdienst inzwischen fast täglich. Die ambulante Betreuungsarbeit auf der Palliativstation im Klinikum Bad Salzungen weist ebenfalls einen starken Bedarf nach Hospizplätzen auf.
Aus diesen Erfahrungen heraus und aufgrund der sich stetig häufenden Anfragen entstand die Vision eines stationären Hospizes und eines Tages- bzw. Nachthospizes in Bad Salzungen.
Die Errichtung des Hospizes ist in der räumlichen Umgebung der Kapelle St. Wendel geplant. Das für die Umsetzung des Hospizes zu beanspruchende Gelände ist im Eigentum der St. Wendel-Stiftung Bad Salzungen und kann für die geplanten Zwecke angepachtet werden (Erbbaurecht). Die Kapelle St. Wendel wird Teil des Gesamtkonzeptes sein und unter anderem als Andachtsraum, für Gottesdienste, Verabschiedungen und Benefizveranstaltungen dienen.
lm Zentrum des Versorgungsangebotes steht das „letzte Zuhause". Die Einrichtung fördert somit das Gemeinwohl, steht allen Konfessionen offen und arbeitet nicht gewinnorientiert.
Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der allgemeinen Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen dieser Bekanntmachung.
Das „Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen" Nr.: 05/2023 mit der Bekanntmachung wird im Internet unter www.badsalzungen veröffentlicht.
In der Zeit vom 02.10.2023 bis 03.11.2023 kann jedermann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben. Diese senden Sie an die Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen.
Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Fachdienst Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Markt 11, 2. OG, 36433 Bad Salzungen, unterrichten. Termine dazu können unter der Telefonnummer 03695/ 671/710 vereinbart werden.
Bad Salzungen, den 07.07.2023 -Siegel-
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Nr 80 Unt. Bürgermeister.pdf |
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