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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Gumpelstadt

Am 13. April 2023 wurde nach fristgemäßer öffentlicher Einladung im Amtsblatt der Stadt Bad Salzungen und Ortsteilen, Nr.: 2/2023 vom 17. März 2023, die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Gumpelstadt durchgeführt.

 

Es wurde der Beschluss gefasst, den Reinerlös des Pachtzinses der Jahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 anzusparen und im Jagdjahr 2024/2025 auszuzahlen. Widersprüche gegen diesen Beschluss sind innerhalb eines Monats nach erscheinen des Amtsblattes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Jagdvorsteher Herrn Thomas Treff, Mühlenstraße 4 in 36433 Bad Salzungen einzureichen. Die Widerspruchsberechtigung ist in Form eines Nachweises (Grundbuchauszug jüngeren Datums) über den Besitz einer bejagbaren Fläche in der Gemarkung Gumpelstadt zu erbringen.

Es wurde nach Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung eine neue Satzung der Jagdgenossenschaft Gumpelstadt durch die Mitgliederversammlung einstimmig angenommen.

Die Satzung wurde am 23.05.2023 durch die untere Jagdbehörde des Wartburgkreises genehmigt und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, die Kosten für die diesjährige Mitgliederversammlung aus den Rücklagen zu begleichen.

 

 
Treff
Jagdvorsteher
30.05.2023

© Josephine Ißbrücker E-Mail

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Thüringen