Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Gumpelstadt
Am 21. März 2024 wurde nach fristgemäßer öffentlicher Einladung in den Bekanntmachungen der Stadt Bad Salzungen am 04. März 2024 die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Gumpelstadt durchgeführt.
Es wurde der Beschluss gefasst, den Reinerlös des Pachtzinses der Jahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 anzusparen und im Jagdjahr 2027/2028 auszuzahlen. Widersprüche gegen diesen Beschluss sind innerhalb eines Monats nach erscheinen des Amtsblattes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Jagdvorsteher Herrn Thomas Treff, Mühlenstraße 4 in 36433 Bad Salzungen einzureichen. Die Widerspruchsberechtigung ist in Form eines Nachweises (Grundbuchauszug jüngeren Datums) über den Besitz einer bejagbaren Fläche in der Gemarkung Gumpelstadt zu erbringen.
Der Reinerlös des Pachtzinses der Jahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 wurde angespart. Innerhalb der nächsten 6 Monate nach Veröffentlichung in den Bekanntmachungen der Stadt Bad Salzungen kann dieser Betrag zur Auszahlung beantragt werden.
Dazu ist beim Jagdvorsteher Herrn Thomas Treff, Mühlenstraße 4 in 36433 Bad Salzungen ein Antrag auf Auszahlung mit Nennung einer Bankverbindung einzureichen und ein Grundbuchauszug neueren Datums vorzulegen. Bei Erbengemeinschaften ist ein Vertreter für die Auszahlung zu benennen.
Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, die Kosten für die diesjährige Mitgliederversammlung aus den Rücklagen zu begleichen.