Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7 – 6. Änderung Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 07.02.2024 mit Beschluss-Nr. BV/0142/2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 – 6. Änderung Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ der Stadt Bad Salzungen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund der Entwicklungen auf dem Energiemarkt und der daraus resultierenden Herausforderungen für Gemeinden und Gewerbe, müssen für diesen Bebauungsplan Festsetzungen getroffen werden, die die Nutzung von regenerativen Energien ermöglichen.
Eine Ausweisung von weiteren Flächen für Solar- und Photovoltaikfreiflächenanlagen bedeutet keine Bevorzugung gegenüber der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben. Sie sind für etwaige Investoren jedoch ein Indiz dafür, dass Ihr potenzieller Energiebedarf gesichert werden kann.
Der Beschluss soll für Handlungssicherheit im Umgang mit Solar- und Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ sorgen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 – 6. Änderung Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ (s. Abb.) liegt in der Stadt Bad Salzungen , Ortsteil Langenfeld.
Der Geltungsbereich ist auf der anhängenden Abbildung ersichtlich.
Übersichtslageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 Gewerbe- und Industriegebiet „Ober der Brück“ der Stadt Bad Salzungen; Kartengrundlage: GMSCK-GIS; Maßstab 1:5000
Bad Salzungen, den 27.08.2024 -Siegel-
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan N.pdf |
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