Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 57 – 1. Änderung „Gesundheitshotel Am Keltenbad“
hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 mit Beschluss-Nr. BV/0031/2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 57 – 1. Änderung „Gesundheitshotel Am Keltenbad“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 29.01.2024 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Ertüchtigung der vorhandenen Therapiebereiche und Neuausrichtung auf Basis des aktuellen Bedarfes ist die Erweiterung und Neuerrichtung einer Hallenbadanlage mit Integration eines Therapiebeckens geplant. Die Anordnung des Anbaus ist nur im südlichen Areal des vorhandenen Baukörpers möglich. Dabei wird jedoch in den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 57 „Gesundheitshotel Am Keltenbad“ eingegriffen.
Eine Abweichung oder Befreiung von den Festsetzungen ist hier nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Mit der Unteren Bauaufsicht wurde bereits vorabgestimmt, dass die Reduzierung des Geltungsbereiches die einzig mögliche Vorgehensweise ist, ohne die bestehende Planungssicherheit zu gefährden.
Deshalb ist es erforderlich, die zur Bebauung mit einer Schwimmhalle notwendige Fläche aus dem jetzigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen.
Durch die Reduzierung des Plangebietes werden die übrigen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht verändert bzw. berührt.
Die Bebauung mit einem Hotel wäre weiterhin planungsrechtlich zulässig. Auch die Zufahrt der Feuerwehr bliebe gewährleistet.
Die aktuell vorliegende Karte des Überschwemmungsgebiets der Werra entspricht nicht der bisherigen Datengrundlage des Überschwemmungsgebietes. Es erfolgt hier nur eine nachrichtliche Übernahme der aktuellen Darstellung.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Beteiligung
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 57 – 1. Änderung „Gesundheitshotel Am Keltenbad“ der Stadt Bad Salzungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung (Fassung mit Stand vom 29.01.2024) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
im Internet unter www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html zur Einsicht bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch an stadtentwicklung@badsalzungen.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a.
Postanschrift:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Foyer, 36433 Bad Salzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 57 – 1. Änderung „Gesundheitshotel Am Keltenbad“ liegt in der Kernstadt von Bad Salzungen. Der Geltungsbereich wird im Westen vom Puschkinpark begrenzt. Südöstlich schließt sich die Solewelt an. Im Norden wird das Plangebiet überwiegend von der Werra begrenzt.
Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der Abbildung 1 ersichtlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist auf Abbildung 2 ersichtlich.
Hinweis
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum o.g. Vorhaben vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Bauleitplan können unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 VwGO sind unzulässig.
Bad Salzungen, den 05.11.2024 -Siegel-
Symbol | Beschreibung | Größe |
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2024-01-29 Entwurf des Bebauungsplanes - Nr. 57 - 1. Änderung Gesundheitshotel am Keltenbad - Bad Sa.pdf |
3.4 MB |
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Begründung vom 07.08.23.pdf |
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