Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 57 – 1. Änderung „Gesundheitshotel Am Keltenbad“;
Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 57 – 1. Änderung „Gesundheitshotel Am Keltenbad“
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 05.07.2023 mit Beschluss-Nr. V/0089/20243 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 – 1. Änderung „Gesundheitshotel Am Keltenbad“ der Stadt Bad Salzungen beschlossen.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Ertüchtigung der vorhandenen Therapiebereiche und Neuausrichtung auf Basis des aktuellen Bedarfs für die Anwendung der Kur- und Tourismusunternehmen (KTU) ist die Erweiterung und Neuerrichtung einer Hallenbadanlage mit Integration eines Therapiebeckens geplant. Die Anordnung des Anbaus ist nur im südlichen Areal des vorhandenen Baukörpers möglich. Dabei wird jedoch in den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 57 „Gesundheitshotel Am Keltenbad“ eingegriffen. Eine Abweichung oder Befreiung von den Festsetzungen ist hier nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Stadt Bad Salzungen . Der Geltungsbereich wird um die erforderliche Fläche für die Erweiterung des Kur- und Therapiezentrums Solewelt erweitert.
Er umfasst in der Gemarkung Bad Salzungen, Flur 0 die Flurstücke 1972/3 (teilweise; Weg), 1960/7 (teilweise; Weg), 1979/14 (teilweise), 741/3 (teilweise), 738/5 (teilweise).
Bad Salzungen, den 22.11.2023 -Siegel-