Ausschreibung: Bestellung eines Behindertenbeauftragten (m/w/d)
Gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzungen wird ein ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter (m/w/d) bestellt.
Die Bestellung erfolgt durch den Bürgermeister für die Wahlperiode des Stadtrates nach vorheriger Zustimmung des Stadtrates.
Sinn und Zweck der Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten besteht darin, den behinderten Bürgern der Stadt Hilfestellung bei der Verbesserung und Erleichterung ihrer besonderen Lebenssituation zu bieten.
Eine umfangreiche Aufgabenstellung zu dieser ehrenamtlichen Stelle liegt in der Stadtverwaltung vor und kann bei Interesse eingesehen werden.
Gemäß § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bad Salzungen erhält der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte (m/w/d) eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 €.
Die Stelle des Behindertenbeauftragten (m/w/d) wird hiermit öffentlich ausgeschrieben. Alle interessierten, in der Stadt Bad Salzungen wohnhaften Bürger, insbesondere aus dem Kreis der Betroffenen, können sich um dieses Ehrenamt bewerben.
Bewerbungen sind unter Beifügung eines Lebenslaufes bis zum 31.05.2024 zu richten an:
Für Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin Frau Becher (Telefon –Nr. 03695 / 671 700) und die Fachdienstleiterin Frau Heß (Telefon-Nr. 03695 / 671 710) im Rathaus der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Ratsstraße 2, zur Verfügung.
Bohl
Bürgermeister