Amtliche Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan der Stadt Bad Salzungen Nr. 1
Bebauungsplan der Stadt Bad Salzungen Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ – Aufhebungsverfahren
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:
BV-Nummer: 0128/2023
01 Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide/ Jagdrasen“ der Stadt Bad Salzungen, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 08.08.2023 gebilligt.
02 Der Entwurf, zur Aufhebung, des Bebauungsplans Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ der Stadt Bad Salzungen, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 08.08.2023 zusammen mit den umweltbezogene Stellungnahmen aus der vorzeitigen Beteiligung im Internet zu veröffentlichen (Beteiligung der Öffentlichkeit).
03 Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Beteiligungsverfahren nach Vorgabe des Baugesetzbuches durchzuführen.
Die vorgenannten Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit
durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter https://www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeits-beteiligung.html zur Einsicht bereitgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Plansicherungsgesetz erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und umweltrelevante Stellungnahmen) zur Einsicht in der Stadtverwaltung, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen im Foyer und in den Räumlichkeiten des Fachdienstes Stadtentwicklung, Markt 11, 2. OG während folgenden Öffnungszeiten
Während der Veröffentlichungsdauer kann jeder Auskunft über den Inhalt des Bebauungsplanes verlangen und Anregungen vorbringen.
Äußerungen und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans sollen in elektronischer Form an stadtentwicklung@badsalzungen.de übermittelt werden.
Zusätzlich können Stellungnahmen auf dem Postweg an folgende Anschrift gesendet werden:
Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Terminvereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03695/ 671713).
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Salzungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Bad Salzungen Nr. 1 Wohngebiet „Hutweide / Jagdrasen“ - Aufhebungsverfahren - ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.
Bad Salzungen, den 23.11.2023 -Siegel-
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Amtliche Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Amtsblatt Ausgabe 62023.pdf |
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