Allgemeinverfügung der Stadt Bad Salzungen zur Schließung des Grabfeldes G auf dem Husenfriedhof Bad Salzungen
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Bestattungsgesetz i. V. m. § 4 Abs. 1 Alternative 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Salzungen in den derzeit gültigen Fassungen ergeht folgende Allgemeinverfügung:
Das Grabfeld G auf dem Husenfriedhof wird zum 21.08.2024 geschlossen. Weitere Bestattungen sind ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte ist nicht möglich.
Begründung:
1. Sachverhalt
Das Grabfeld G auf dem Husenfriedhof wurde 1986 als Grabfeld für 2-stellige Urnenwahlgräber angelegt. Die letzte Bestattung erfolgte am 28.02.2009. Das Grabfeld wurde damals in Randlage des Friedhofes angelegt und soll nun der Nutzung als Fläche für Rahmengrün zugeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Laut § 28 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Bestattungsgesetz i. V. m. § 4 Abs. 1 Alternative 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Salzungen können Friedhofsteile aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung).
Die Schließung des Grabfeldes G ergibt sich aus dem Wandel der Bestattungskultur. Vermehrte Beisetzungen in Urnengemeinschaftsanlagen oder Grabfeldern in der Pflege der Stadt Bad Salzungen führen dazu, dass nicht mehr alle bestehenden Grabfelder für individuelle Gräber aufrecht erhalten bleiben können. Grabfelder, besonders in der Randlage der Friedhöfe, müssen geschlossen werden, da der öffentliche Bedarf an diesen Grabfeldern entfällt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Salzungen einzulegen.